Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft jetzt an. Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind seid dem 15.07.22 bis 31.12.22 möglich. Grundsätzlich wird ein Teil der Erdgas- und Stromkosten bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Bedingung: Branche ist auf der sogenannten KUEBLL-Liste (Beihilfefähige Wirtschaftszweige gemäß EU-Leitlinien)und Betrieb ist ein energieintensives Unternehmen.
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Michael Beringhoff Dipl.-Ing.