Die Unterstützung von Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen läuft jetzt an. Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind seid dem 15.07.22 bis 31.12.22 möglich. Grundsätzlich wird ein Teil der Erdgas- und Stromkosten  bezuschusst, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Bedingung: Branche ist auf der sogenannten KUEBLL-Liste (Beihilfefähige Wirtschaftszweige gemäß EU-Leitlinien)und Betrieb ist ein energieintensives Unternehmen.


EU-Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022

Direkt zum ELAN-K2 OnlinePortal


Kontakt Statistisches Landesamt NRW