Sachverständige - Schlichtung

Der Sachverständige

Zu den Aufgaben einer Industrie- und Handelskammer gehört auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Die Gewerbeordnung (§ 36) sieht hierfür u.a. vor, dass die besondere Sachkunde nachgewiesen wird.


Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.


Von den Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind zurzeit über 8.400 Sachverständige für 264 unterschiedliche Sachgebiete öffentlich bestellt und vereidigt. Eine Vielzahl von Fragestellungen lässt sich also mit Hilfe regionaler Fachleute beantworten. 



Im bundesweiten IHK Sachverständigenverzeichnis kann im Internet kostenfrei nach den über 8.400 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen recherchiert werden.