Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit
Die Internetseite www.ihk-arnsberg.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten befindet sich aktuell hinsichtlich der Richtlinie (EU) 2016/2102 und den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 in der Umsetzung. Im Zuge der ständigen Weiterentwicklung wurden die technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Website geschaffen.
Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Seite wird das Content Management AxCMS genutzt.
Die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland optimiert zudem auf inhaltlicher Ebene die Texte hinsichtlich Struktur, Überschriften und Inhalten stetig und ergänzt die vorhandenen Bilder und Grafiken zudem mit beschreibenden Texten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die identifizierbaren Defizite der Website der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland werden an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen weiter angepasst und befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.
Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: die PDF-Dokumente auf www.ihk-arnsberg.de sind nicht barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Unser Ziel ist es, einen Test nach BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) zu machen. Der BITV-Test ist ein Verfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von Internetseiten und Internetanwendungen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07. März 2023 erstellt
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie weitere Vorschläge für die Verbesserung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir dankbar. Wir werden uns um eine baldige Umsetzung der Korrekturwünsche und Vorschläge kümmern.
Über folgende Kontakte können Sie der IHK Arnsberg Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Telefon: 02931/878-155
E-Mail: internet@arnsberg.ihk.de
Kontaktformular
Ombudsstelle
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland nicht erfolgreich war beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen einschalten.
Kontakt:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de