Vermittlung zusätzlicher beruflicher Qualifikationen - aktuell und modern
Erhöhte Qualifikationsanforderungen, neue Informationstechniken und Technologien sowie eine veränderte Arbeitsorganisation erfordern eine flexible Anpassung der Berufsausbildung. Zusatzqualifikationen (ZQs) ermöglichen die nötige Aktualität, noch ehe die veränderten Qualifikationen durch modernisierte oder neue Ausbildungsordnungen abgedeckt werden.
Unter einer Zusatzqualifikation wird eine Maßnahme verstanden, die über das Ausbildungsberufsbild hinaus zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Zusatzqualifikationen (ZQ) richten sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, finden während der Ausbildung statt und ergänzen die Ausbildung um zusätzliche Inhalte.
Für Betriebe
sind Zusatzqualifikationen ein flexibel einsetzbares und vielseitig gestaltbares Instrument, um eine vorausschauende Qualifizierungspolitik zu betreiben. Sie ermöglichen es Unternehmen, aktuelle und spezifische Anforderungen - zum Beispiel durch den digitalen Wandel - schon während der Ausbildung zusätzlich zu integrieren.
Für Auszubildende
stellen Zusatzqualifikationen ein attraktives Format dar, denn der Erwerb zusätzlicher berufsspezifischer oder berufsübergreifender Kompetenzen wertet den Berufsabschluss auf und verbessert die Chancen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt. Mit Zusatzqualifikationen können Auszubildende einen Nachweis erwerben, mit dem sie dokumentieren, dass sie ihre beruflichen Kompetenzen vertieft, erweitert oder sich bereits auf einen Fortbildungsabschluss vorbereitet haben.
Kodifizierte Zusatzqualifikationen
Kodifizierte Zusatzqualifikationen sind in die Ausbildungsordnung integriert. Im Rahmen der regulären Ausbildungszeit erhalten die Auszubildenden optional ein strukturiertes Ausbildungsangebot, welches durch die Betriebe vermittelt wird.
Folgende Zusatzqualifikationen werden angeboten:
Metallberufe
- IT-gestützte Anlagenänderung
- Prozessintegration
- Systemintegration
- Additive Fertigungsverfahren
Mechatroniker
- Programmierung
- IT-Sicherheit
- Digitale Vernetzung
- Additive Fertigungsverfahren
Elektroberufe
- Programmierung
- IT-Sicherheit
- Digitale Vernetzung
Kaufmännische Berufe
Anders als im gewerblich-technischen Bereich können bei den kaufmännischen Berufen im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte Wahlqualifikationseinheiten als Zusatzqualifikation vermittelt werden.
Für folgende Ausbildungsberufe werden diese angeboten:
Gewerblich-technische Berufe
Kaufmännische Berufe
Unter dem jeweiligen Ausbildungsberuf (Link) finden Sie die Umsetzungshilfe des BiBB. Dort enthalten sind die entsprechenden Informationen zu den Zusatzqualifikationen.
Für die Ausbilderinnen und Ausbilder im Ausbildungsbetrieb steht ein Merkblatt für die Planung und Umsetzung von Zusatzqualifikationen während der Ausbildung zur Verfügung.
Planungs- und Umsetzungshilfe
Prüfung für kodifizierte Zusatzqualifikationen
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung sollte spätestens mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 erfolgen.
Kosten
Der Ausbildungsbetrieb übernimmt in der Regel die Kosten für kodifizierte Zusatzqualifikationen.
Gebührentarif (pdf)
Nicht kodifizierte Zusatzqualifikationen
Für eine flexiblere Ausgestaltung der Ausbildung werden nicht kodifizierte Zusatzqualifikationen angeboten.
Prüfung für nicht kodifizierte Zusatzqualifikationen
Zulassung zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldefristen zur Prüfung sind in der entsprechenden Rechtsvorschrift festgelegt.
Anmeldung zur Prüfung
Der Zeitpunkt der Beantragung zur Prüfung einer Zusatzqualifikation ist in der entsprechenden Rechtsvorschrift festgelegt. Die Anmeldung erfolgt über den Bildungsträger.
Anmeldeformular (pdf)
Kosten
Der Auszubildende trägt das Entgelt von 250,00 € selbst. Eine Kostenübernahme ist mit einem entsprechenden Formular möglich.
Verfahrensbeschreibung (pdf)