Berufszugang im Personenverkehr
Sie planen eine Existenzgründung im Bereich Personenbeförderung? - Wer als Unternehmer die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen durchführen will, benötigt hierzu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Nach dem Personenbeförderungsgesetz wird dabei unterschieden:
Verkehr mit Taxen und Mietwagen
Die Genehmigungen für den Taxen- oder Mietwagenverkehr werden von den Straßenverkehrsämtern in Arnsberg (Hochsauerlandkreis) und Soest (Kreis Soest erteilt). Die beiden Verkehrsarten unterscheiden sich wie folgt:
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Taxiverkehr
Nach § 47 werden Taxiverkehre mit Pkw genehmigt. Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt der Fahrgast. Der Unternehmer unterliegt einer Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Fahraufträge dürfen an Taxihalteplätzen, unterwegs und am Betriebssitz angenommen werden. Die Weitergabe von Aufträgen über Funk ist möglich.
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Verkehr mit Mietwagen
Nach § 49 werden Mietwagenverkehre mit Pkw genehmigt. Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt der Fahrgast. Der Unternehmer hat keine Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht, aber eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz. Fahraufträge dürfen nur am Betriebssitz angenommen werden. Die Weitergabe von Aufträgen über Funk ist möglich.
Omnibusverkehr
Omnibusverkehr ist die gewerbsmäßige Personenbeförderung in Fahrzeugen mit mehr als 9 Plätzen (einschließlich Fahrer). Genehmigungsbehörde ist hier die Bezirksregierung in Arnsberg.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilungen ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens bzw. eines Omnibusunternehmens nachweist.
Termine
Die nächste Sachkundeprüfung
Taxi- und Mietwagenverkehr
findet am 07.01.2025 (schriftl. Teile) und 14.01.2025 (mündl. Teil) in unserem Hause statt.
Online-Anmeldung
Bitte beachten: Anmeldungen sind nur für Teilnehmer mit Wohnsitz im Bezirk der IHK Arnsberg möglich.
Bei Interesse an einer Omnibusprüfung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.