Organisation

Die Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland (kurz: IHK Arnsberg oder IHK) ist eine von bundesweit derzeit 79 Industrie- und Handelskammern. Ihr regionaler Zuständigkeitsbereich umfasst den Hochsauerlandkreis und den Kreis Soest.

Die Industrie- und Handelskammern sind Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts. Als solche zählen sie zur mittelbaren Staatsverwaltung und haben einen gesetzlich geregelten Aufgabenbereich. Alle Gewerbetreibenden mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, landwirtschaftlicher Betriebe und Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) sind kraft Gesetzes Mitglied in jeder Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk eine Betriebsstätte liegt.  Das unterscheidet die Industrie- und Handelskammer von privatrechtlichen Berufs- oder Branchenverbänden mit freiwilliger Mitgliedschaft.

Als landesunmittelbare Körperschaft unterliegt die IHK Arnsberg der Rechtsaufsicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist aber im Rahmen ihres Aufgabenbereichs grundsätzlich nicht weisungsgebunden und unterliegt auch keiner Fach- oder Dienstaufsicht. Die Rechtsaufsicht wacht ausschließlich darüber, dass die gesetzlich festgesteckten Kompetenzen nicht überschritten und vorgeschriebene Formalien eingehalten werden.

Im Rahmen dieser gesetzlichen Grenzen kann sich die IHK selbst verwalten. Insbesondere verfügt sie über eine eigene Satzungs-, Finanz-, Personal- und Organisationshoheit. Das bedeutet, dass sie für ihren Aufgabenbereich allgemeingültige Rechtsvorschriften in Form von Satzungen erlassen kann. Sie kann einen eigenen Haushalt aufstellen und Entgelte, Gebühren und Beiträge zur Finanzierung ihrer aufgabenbezogenen Ausgaben erheben. Außerdem entscheidet sie selbst über ihren Personalbedarf und ihre interne Organisation.

Diese Entscheidungen treffen jedoch nicht die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern das demokratisch gewählte Beschlussorgan der IHK - die Vollversammlung. Diese wird von den IHK-Mitgliedern alle fünf Jahre neu gewählt und repräsentiert damit die gesamte Unternehmerschaft des IHK-Bezirks. Die Vollversammlung bestimmt nicht nur über die Satzungen und den Haushalt, sie legt auch die Schwerpunkte der IHK-Arbeit und die wirtschaftspolitischen Positionen fest. Vielen gilt sie damit als das "Parlament der Wirtschaft".

Selbstverwaltung ist ein grundsätzlich wichtiger Baustein einer lebendigen Demokratie und ermöglicht den Betroffenen eine eigenverantwortliche Mitgestaltung. Nicht der Staat soll über die Wirtschaft bestimmen, sondern die Unternehmen selbst - so ein Grundgedanke der IHKs. Diese sichern den Unternehmen ein Mitspracherecht und beugen unnötiger Bürokratie vor.

Und diese Selbstverwaltung rechtfertigt letztlich auch die Pflichtmitgliedschaft. So hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 12. Juli 2017 festgestellt: „Die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern nach § 1 IHKG verfolgen auch insoweit einen legitimen Zweck, als sie in der Form einer Körperschaft wahrgenommen werden, die gerade mit einer Pflichtmitgliedschaft einhergeht. Die Artikulation der Belange und Interessen der Wirtschaft vor Ort, um diese insbesondere gegenüber Politik und Verwaltung zu Gehör zu bringen, gelingt zumindest besser, wenn die Betriebe und Unternehmen diese Aufgabe selbst in autonomer Verantwortung wahrnehmen und alle als Mitglieder beteiligt sind. Nur eine Pflichtmitgliedschaft sichert, dass alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen und fachkundig vertreten werden. Auch mit Blick auf die übertragenen Aufgaben, Prüfungen abzunehmen und Bescheinigungen zu erteilen, sind Fachkunde und Erfahrung aller in der Region tätigen Gewerbetreibenden gefragt. Auch dies rechtfertigt ihre Einbindung in die Kammer im Wege der Pflichtmitgliedschaft."


Infografiken:

Tipp

Das Portal "IHKtransparent" gibt Einblick in die Arbeit, die Struktur und die Finanzen der 79 deutschen Industrie- und Handelskammern.