Mindestanforderungen im Gastgewerbe

Eine Hilfestellung für alle Ausbildungsbetriebe für gastronomische Berufe

Um die Betriebe bei der Umsetzung der Ausbildung zu unterstützen, wurden in Zusammenarbeit mit dem Hotel- und Gaststättenverband e.V., der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten NRW und den Industrie- und Handelskammern die sogenannten Mindestanforderungen für die gastgewerblichen Berufe erarbeitet. Diese geben Hilfestellung bei der Frage, wie die Inhalte in den Verordnungen in Hinblick auf Breite und Tiefe des geforderten Wissens interpretiert werden sollen.




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Fachkraft im Gastgewerbe
Hotelfachmann, Hotelfachfrau
Koch, Köchin
MA Fachkraft für Systemgastronomie
MA Restaurantfachmann