Härtefallhilfe zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen ab 21. März 2023


Seit einigen Wochen hat sich die Lage an den Energiemärkten etwas entspannt, dennoch stehen einige Unternehmen
vor finanziellen Mehrbelastungen und existentiellen Problemen.


Ab dem 21. März 2023, können nun kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe,
mit hohen Energiepreissteigerungen, Unterstützung durch das Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Ziel ist,
existenzbedrohte Unternehmen in ihren Betriebsaufgaben zu unterstützen und einen Arbeitsplatzabbau zu verhindern.
Hierzu übernimmt die NRW.BANK, als Förderbank des Landes, die Prüfung und Bewilligung der Anträge.

Schon jetzt können Unternehmen unter: www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie das elektronische Antragsportal einsehen und weitere Detailfragen klären. Im digitalen Antragsverfahren müssen Betriebe nur unbedingt notwendige Angaben zur rechtssicheren Überprüfung und Erfolgskontrolle machen. Für die Härtefallhilfen stehen 100 Millionen Euro Landesmittel sowie 200 Millionen Euro vom Bund zur Verfügung.


Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen informiert auf seinen Seiten zur digitalen Antragsstellung des Drei-Stufen-Programms.


Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits im Februar eine Härtefallkommission eingerichtet.


Beteiligt sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und der Verband Freier Berufe.

14.03.2023

Service-Center NRW-Bank 

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