Digitale Signaturausstattung
Digitale Signatur
Für Rechtsgeschäfte ist eine verbindliche Unterschrift erforderlich. Dies kann in Papierform mit Unterschrift von Hand oder in elektronischer Form mit der qualifizierten elektronischen Signatur geschehen. Elektronische Signaturanwendungen sind zum Beispiel Ursprungszeugnisse, Emissionshandel, Online-Abwicklung öffentlicher Aufträge, Online-Beantragung eines Mahnbescheids, Elektronisches Abfallnachweisverfahren. Bei einigen Anwendungsfällen ist künftig die digitale Signatur vorgeschrieben. Wer digital unterschreiben möchte, benötigt eine Signaturausstattung. Das ist ein Signaturschlüssel, der sich auf einer Chipkarte befindet, ein Kartenlesegerät und Anwendungssoftware. Registrierungen können in der IHK vorgenommen werden.