Die Nachverdichtung auf Gewerbeflächen ist mehr als nur ein Trend; sie ist oft eine Notwendigkeit in Zeiten begrenzter Flächenverfügbarkeit und wachsender städtebaulicher Herausforderungen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?
In städtischen Gebieten ist der Flächenverbrauch stark limitiert. Neue Grundstücke für Gewerbe- und Industrieansiedlungen sind rar, was die Notwendigkeit einer effektiveren Nutzung bestehender Flächen unterstreicht. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie zielt darauf ab, die tägliche Flächeninanspruchnahme auf 30 Hektar zu reduzieren. Dieser Ansatz fördert die Nachverdichtung als eine Schlüsselstrategie, um den Flächenverbrauch zu minimieren und gleichzeitig wirtschaftliches Wachstum zu unterstützen.
Bestehende Gewerbegebiete sind das Rückgrat der lokalen Wirtschaft. Durch die Beseitigung funktionaler und städtebaulicher Defizite können diese Gebiete revitalisiert werden. Dies reduziert den Verlagerungsdruck und schützt wertvolle Freiflächen. Eine optimierte Nutzung vorhandener Flächen trägt somit wesentlich zur nachhaltigen Stadtentwicklung bei und hilft, die ökologischen und ökonomischen Ressourcen besser zu managen.
Formen der Nachverdichtung
Die Nachverdichtung von Gewerbeflächen kann in verschiedenen Formen erfolgen, je nach den spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnissen der jeweiligen Gebiete.
Nachverdichtungspotenziale an Unternehmensstandorten:
- Brachflächen: Unbebaute oder nicht mehr genutzte Flächen innerhalb eines Gewerbegebiets, die für eine neue gewerbliche Nutzung entwickelt werden können.
- Umstrukturierung und Umnutzung bestehender Gebäude: Bestehende Gebäude können durch Umnutzung oder Umstrukturierung intensiver genutzt werden. Dies umfasst auch den Abriss und Neubau von Gebäuden mit höherer Ausnutzung.
- Erweiterung bestehender Betriebe: Unternehmen können ihre bestehenden Anlagen durch Anbauten oder zusätzliche Gebäude erweitern.
- Freiflächen und Parkplatznutzung: Nicht überbaute Flächen wie Parkplätze können durch mehrgeschossige Bauweisen oder integrierte Nutzungen effizienter genutzt werden.
- Aufstockung: Bestehende Gebäude können durch zusätzliche Stockwerke erweitert werden, um mehr Nutzfläche zu schaffen.
Diese Formen der Nachverdichtung ermöglichen eine flexible Anpassung an die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten vor Ort, um eine optimale Nutzung der verfügbaren Flächen zu gewährleisten.
Vorteile für Unternehmen
Die Nachverdichtung am bestehenden Standort bietet Unternehmen verschiedene Vorteile:
- Effiziente Flächennutzung: Durch die optimale Nutzung bestehender Flächen können Sie Ihre Betriebskosten senken und gleichzeitig die Wertschöpfung erhöhen. Ein gut genutzter Standort trägt zur positiven Wahrnehmung Ihres Unternehmens und des gesamten Gebiets bei.
- Reduzierung der Infrastrukturkosten: Eine höhere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur führt zu Kosteneinsparungen und vermeidet den Bedarf an neuen Infrastrukturen anderswo. Dies macht Ihr Unternehmen finanziell effizienter und nachhaltiger.
- Verbesserung der Aufenthaltsqualität: Maßnahmen wie Dachbegrünungen, Wasserflächen und schattige Bereiche tragen zur Kühlung und Verbesserung des Mikroklimas bei. Eine bessere Aufenthaltsqualität steigert die Zufriedenheit und Produktivität Ihrer Mitarbeiter.
- Erhöhung der Standortattraktivität: Moderne, nachhaltige Gebäude und Infrastrukturen verbessern das Image Ihres Standorts. Dies kann als positiver Anziehungspunkt für neue Talente und Unternehmen dienen, die Wert auf Innovation und Nachhaltigkeit legen.
Nachverdichtung auf Gewerbeflächen ist eine zukunftsweisende Strategie, die Ihr Unternehmen fit für die Herausforderungen von morgen macht.
Planungsrecht bei Nachverdichtung beachten
Bauliche Erweiterungen erfordern möglicherweise die Änderung des Bebauungsplanes, in dem Vorgaben zur Nutzung Ihres Betriebsgrundstücks gemacht werden. Das können überbaubare Grundstücksflächen, Baumassen-Zahlen, Geschoss- oder Höhenvorgaben sein. Solche Änderungen sind notwendig, um neue Nutzungen oder größere Bauvolumen rechtlich zu ermöglichen. Eine Änderung der Festsetzungen ist bei der Standortgemeinde zu beantragen und muss durch die örtliche Politik beschlossen werden. Die Industrie- und Handelskammer wird als Träger öffentlicher Belange an den Verfahren zur Änderung von Bebauungsplänen beteiligt. Wir beraten Sie daher gerne und vermitteln bei Bedarf gegenüber Behörden oder Politik.