Die Stadt Lüdenscheid setzt auf den Ausweich- und Umleitungsstrecken der A45 Sperrung zwei Enforcement Trailer als Blitzanlagen ein, die nicht nur bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, sondern bei jedem passierenden LKW auslösen. Nach Angaben der Stadt Lüdenscheid dient dies zur Überwachung möglicher Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot. Alle vorbeifahrenden LKW werden somit erst einmal durch die beiden Trailer, unabhängig von ihrer Geschwindigkeit, erfasst, um im Nachgang zu prüfen, inwieweit für das betreffende Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung vom Durchfahrtsverbot vorliegt.
Seit dem 10. Juni 2023 gilt das bereits bekannte LKW-Durchfahrtsverbot für Lüdenscheid, für das es eine erteilte Ausnahmegenehmigung durch die Stadtverwaltung und den Fachdienst Bauservice braucht. Die andere Ausnahmeregelung gilt für Lastkraftwagen, die einen Start- oder Zielpunkt innerhalb der Stadt haben oder zwischen dem Ort ihrer ersten Beladung und einem Entladeort maximal 75 Kilometer Luftlinie aufweisen.
Für Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung bleibt das Erfassen durch die Blitzanlagen folgenlos. Ebenso für die LKW, die zwar keine Genehmigung besitzen, aber über ihre Frachtpapiere nachweisen können, dass sie ihre Ware innerhalb Lüdenscheids ausliefern oder die 75 Kilometer Luftlinien Beschränkung nicht überschreiten und somit ebenso zur Durchfahrt berechtigt sind.
Neben LKW werden auch alle weiteren Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen erfasst. Für die Fahrerinnen und Fahrer bleibt dies ebenfalls folgenlos, wenn sie über eine Ausnahmegenehmigung verfügen, innerhalb der Stadtgrenzen fahren oder die 75 Kilometer Luftlinie einhalten.
Die Luftlinie können Sie mit dem Entfernungsrechner berechnen.