Fahrerqualifikation im Güterkraft- und Personenverkehr
Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Personenverkehr und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken (also auch Werkverkehr) müssen eine besondere Qualifikation nachweisen, um in diesen Bereichen tätig sein zu können. Dies sieht die Richtlinie 2003/59/ EG vom 15.07.2003 über die "Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr" vor, die bis zum 10.09.2006 von den Mitgliedstaaten umgesetzt sein musste . In Deutschland ist dies durch das "Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr" (BKrFQG), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I vom 17.08.2006 erfolgt. Details zur Schulung und Prüfung dieser Qualifikation werden durch die "Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes" (BKrFQV), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I vom 11.09.2006, geregelt.
Die Nachweispflicht dieser besonderen Qualifikation besteht
- für Fahrer, die im Personenverkehr eingesetzt werden, seit 10.09.2008
- für Fahrer, die im Güterverkehr eingesetzt werden, seit 10.09.2009
Ausgenommen von dieser Regelung, sind
- Fahrer, die im Personenverkehr eingesetzt werden und die ihren Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben haben.
und
- Fahrer, die im Güterverkehr eingesetzt werden, und die ihren Führerschein vor dem 10.09.2009 erworben haben.
Das bedeutet, dass ausschließlich Fahrer, die nach dem 10.09.2008 (Personenverkehr) bzw.10.09.2009 (Güterverkehr)einen Führerschein (Cxx oder Dxx) erwerben, eine Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation erfolgreich absolvieren müssen.
Die Grundqualifikation umfasst eine theoretische Prüfung von 240 Minuten und eine praktische Prüfung (die auch Fahrübungen beinhaltet) von 210 Minuten. Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist zunächst eine Schulung von 140 Stunden zu absolvieren und eine Prüfung von 90 Minuten zu bestehen. Für die Durchführung der Prüfungen sind in Deutschland die Industrie- und Handelskammern zuständig. Jeweils nach 5 Jahren muss die Qualifikation durch den Besuch einer Weiterbildung mit mindestens 35 Stunden verlängert werden.
Die notwendigen Schulungen im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation oder Weiterbildung müssen bei anerkannten Ausbildungsstätten absolviert werden. Zuständig für die Anerkennung und Überwachung der Ausbildungsstätten ist die Bezirksregierung Arnsberg. Hier finden Sie die Kontaktinformationen.
Die Teilnahme an einer Grundqualifikation bzw. Fortbildungsschulung wird durch den sogenannten "Fahrerqualifikationsnachweis" dokumentiert. Dieser wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt und durch das Kraftfahrtbundesamt ausgestellt.
BKF-Fragenfundus
Der Fragenfundus zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation wurde auf der Website des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) veröffentlicht.
Der Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation wird unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages erarbeitet. Er ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die beschleunigte Berufskraftfahrerqualifikationsprüfung. Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herausgebers (DIHK e.V. – Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung, Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH) gestattet. Der Fragenfundus ist nach den in Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) genannten Kenntnisbereichen unterteilt.
Allgemeine Hinweise:
- Die Fragen zu den einzelnen Kenntnisbereichen „Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln“, „Anwendung der Vorschriften“ und „Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik“ sind durch Zwischenüberschriften kenntlich gemacht.
- Der Fragenfundus kann ganz oder teilweise ausgedruckt werden.
- Die für die jeweilige Frage vergebene Punktzahl erscheint rechts neben dem Fragentext.
- Einzelangaben in Fragen, wie z. B. Angaben von Wochentagen, Zeiträume, Rechnungen, Grafiken oder Piktogramme können durch äquivalente Angaben ersetzt werden.
- Der Fragenfundus wird regelmäßig den rechtlichen Grundlagen angepasst.
Der Fragenbogenfundus wird ohne Antworten veröffentlicht.
Der Fundus ist in zwei Teilen veröffentlicht:
- Prüfungsfragen zur Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) – Güterkraftverkehr
- Prüfungsfragen zur Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) – Personenverkehr
Sie finden den Fragenfundus auf der Seite des DIHK unter der Rubrik "EU-Berufskraftfahrer".
Den Fragenfundus für den Güterkraftverkehr können Sie auch direkt unter diesem LINK abrufen.
Den Fragenfundes für den Personenverkehr können Sie auch direkt unter diesem LINK abrufen.