Italien: Hinweise zu Entsendungen
Bei der Mitarbeiterentsendung ins Ausland stellen sich arbeits-, sozialversicherungs- sowie steuerrechtliche Fragen. Außerdem erfordern Mitarbeitereinsätze in verschiedenen europäischen Ländern eine vorherige Anmeldung bei den Behörden.
Registrierungspflicht
Seit 2016 ist ein neues italienisches Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft, welches in der EU ansässigen Unternehmen Regeln für Mitarbeiterentsendungen nach Italien auferlegt. Diese werden unter anderem verpflichtet, sich auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums zu registrieren und die Entsendungsfälle zu melden. Die wesentlichen Aspekte sind in einem Merkblatt der AHK Italien aufgeführt, welches hier angefordert werden kann. Die Registrierung ist online bis zum Vortag des Beginns der Entsendung beim italienischen Arbeitsministerium in italienischer Sprache vorzunehmen. Das italienische Arbeitsministerium stellt hier Informationen in englischer Sprache rund um die Mitarbeiterentsendung bereit.
Lohn – und Arbeitsbedingungen
Für die Dauer der Entsendung sind die italienischen Mindestlohn-, Tarifvertrags- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Diese sind auf der Website des italienischen Arbeitsministeriums auch in englischer Sprache hinterlegt. Ausnahme: Auf Erstmontage- beziehungsweise Einbauarbeiten, die in einem Liefervertrag vorgesehen und unerlässlich für die Inbetriebnahme der gelieferten Güter sind und von qualifizierten oder spezialisierten Arbeitnehmern durchgeführt werden, finden die gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften bezüglich bezahltem jährlichen Mindesturlaub sowie Mindestlöhne (inklusive Überstundenvergütung) keine Anwendung, wenn die Dauer der Entsendung acht Tage nicht übersteigt. Bestimmte Bauarbeiten sind allerdings von dieser Ausnahme ausgeschlossen. Alle anderen Verpflichtungen bleiben bestehen. Die Entsendung muss also unter anderem auch unter der acht-Tage Schwelle gemeldet werden.
Aufenthalt
EU-Bürger benötigen für den Aufenthalt in Italien keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Staatsbürger von Nicht-EU-Staaten könnten im Falle einer Entsendung oder einer Arbeitsaufnahme in Italien ein Visum benötigen, insbesondere bei Einsätzen über 90 Tagen. Das italienische Außenministerium gibt hier Auskunft über etwaige Visapflichten.
Autobahnmaut
Die meisten Autobahnen in Italien sind mautpflichtig, je nach Fahrzeugklasse und Anzahl der Achsen. Die pro Strecke anfallenden Gebühren können hier auf der Website der italienischen Autobahnverwaltung recherchiert werden.