Das Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr bzw. Einfuhr von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster erleichtert. Es bietet die Vorteile einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr und den teilweisen Wegfall von sonstigen Ausfuhrdokumenten. Das Carnet kann auch elektronisch bei der IHK Arnsberg beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt. Ohne ein Carnet würden die Zollverwaltungen der verschiedenen Länder durchschnittlich zwischen 20 bis 40 Prozent des Warenwertes als Sicherheitsleistung vom Reisenden verlangen. Das ist nur deshalb möglich, weil an die Stelle der sonst zu hinterlegenden Einfuhrabgaben ein „Bürgender Verband" tritt, der gegenüber der ausländischen Zollverwaltung haftet.
In Deutschland übernehmen diese Funktion die Deutsche Industrie- und Handelskammer bzw. stellvertretend die örtlichen Industrie- und Handelskammern. Die IHKs sind darum auch für die Ausgabe der Carnets verantwortlich. Zur Abdeckung des damit verbundenen Risikos wurde mit der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA. ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, der auch die Einschaltung und das Mitspracherecht von Euler Hermes beim Carnetverfahren beinhaltet.
In vielen Staaten (Liste „Anwenderstaaten Carnet A.T.A.) außerhalb der Europäischen Union - alle Carnetanwendungsländer stehen als Auflistung vorne auf dem Carnet-Deckblatt - können Waren unter Deckung eines Carnets A.T.A. verwendet werden. Für diese 3 Anwendungsbereiche ist das Carnet ATA gültig:
- Messegut
- Warenmuster
- Berufsausrüstung
Messe- und Ausstellungsgüter
sind Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Hierzu gehören auch Standaus-rüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte usw., ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
Warenmuster
sind Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist. Diese Muster dürfen im Carnet-Verfahren nur zu Werbezwecken aus- bzw. eingeführt werden.
Berufsausrüstung
sind Ausrüstungen für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Presse, Rundfunk, Fernsehen usw.Ausgeschlossen sind Ausrüstungen, die der ausschließlichen Beförderung, der gewerblichen Herstellung oder dem Abpacken von Waren, der Ausbeutung von Bodenschätzen, der Errichtung, Instandhaltung von Gebäuden, der Ausführung von Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken dienen.
Manche Staaten gestatten zusätzlich die autonome Verwendung eines Carnets zu anderen als den vorgenannten Zwecken.
Keinesfalls kann ein Carnet für Verbrauchsgüter, für ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren bzw. für Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur,...) von den IHKs ausgegeben werden.
Kosten
Carnetantragstellern entstehen Kosten für den Vordruck sowie für die Einlageblätter, die IHK-Bearbeitungsgebühr und ein spezielles Versicherungsentgelt. Das von der IHK an Euler Hermes abzuführende Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen. Es deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland. Die Höhe des Versicherungsentgeltes ist abhängig vom Gesamtwarenwert der im Carnet aufgelisteten Güter.